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Vorfälligkeitszinsen

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Vorfälligkeitszinsen

  1. Eine Immobilie verkaufen bevor sie abbezahlt ist bzw. die Zinsbindung abgelaufen ist?
  2. Vor Ablauf der Zinsbindung um finanzieren?
  3. Mehr als die vertragliche Sondertilgung zurückzahlen (z.B. durch einen glücklichen Geldsegen)?

In allen drei Fällen handelt es sich um einen vorzeitigen Vertragsaustritt, der für die Bank ein Verlust an Zinseinnahmen bedeutet.  Um diesen Verlust entgegenzuwirken fallen bei einem vorzeitigen Vertragsaustritt die s.g. Vorfälligkeitszinsen an.

Diese Vorfälligkeitsentschädigung berechnet sich aus der  Differenz zwischen den vertraglichen Zinsen und den aktuellen Zinsen.

 

Rechnungsbeispiel: Der Darlehensvertrag wurde mit 4 % abgeschlossen, aktuell liegt der Zins bei 3 %, also ist die Differenz 1%. Bei z.B. 100.000 Euro Ablösesumme x 1 % Zinsdifferenz x 10 Jahre Restlaufzeit würde die Vorfälligkeit 10.000 Euro betragen.

 

Aber es gibt ein Schlupfloch:

Wenn die Widerrufsbelehrung zum Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß stattgefunden hat. D.h. wenn also die Widerrufsbelehrung  im Darlehensvertrag fehlt oder  fehlerhaft ist (falsch formuliert reicht schon), kann man hier Widerrufen, dann würden die Vorfälligkeitszinsen entfallen.

Die Bank wird mit hoher Wahrscheinlichkeit den Widerspruch aber nicht einfach so akzeptieren. In diesem Fall muss geklagt werden . Da es unter umständen, je nach Zinsdifferenz, Laufzeit und dem Betrag der abgelöst werden soll, eine ganze Menge Geld  ist, sollte man sich an dieser Stelle von einem Kapitalanwalt beraten lassen. Der Widerruf  ist nur der Anfang, jede Menge Schriftwechsel und evtl. Gerichtstermine werden folgen. All das kann sich bis zu einem Jahr hinziehen.

 

Leider übernehmen die meisten "Standard"-Rechtsschutzversicherungen diese Leistung nicht. Da beim Bau eines Hauses und drum herum meist viel schief geht, sind solche Bau/Immobilien-Angelegenheiten nicht mit abgedeckt.

Aus der Perspektive das es sich um ein Privatkredit handelt, lässt sich der Rechtsschutzversicherer vielleicht zumindest auf ein Erstberatungsgespräch beim Kapitalanwalt ein (unsere Versicherung, die Mecklenburgische hat das gemacht). Die Erstberatung kam ca. 200 Euro.

 

Resultat aus unserer Erstberatung (Verkauf einer Immobilie): frühestens aktiv werden wenn die Grundbuchumschreibung erfolgt ist, der Kaufpreis gezahlt ist, die Grundschuld freigegeben ist und die Mitteilung über die Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung da ist. Anderenfalls kann es sein das die Bank den Prozess der Eigentumsübergabe stark verzögert und sich dadurch auch die Kaufpreis(rest)auszahlung verzögert.

In unserem Fall war die Zinsdifferenz und Ablösesumme nicht sehr hoch, somit viel die Vorfälligkeitsentschädigung auch nicht sehr hoch aus. Wir hatten für uns entschieden das sich Aufwand / Nutzen nicht mehr lohnt.

 

(bitte über eventuelle falsche Rechtsbegriffe / -formulierungen wegsehen, da ich in dem Bereich nicht vom Fach bin)